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Reifenkennzeichnung

Ab dem 01.05.2021 wird das europäische Reifenlabel, basierend auf erneuerten und verschärften europäischen Vorschriften (Verordnung (EU) 2020/740), drastisch verändert. Dieses neue europäische Reifenlabel gilt für Pkw-Reifen (C1), Reifen für leichte Lkw (C2) und Reifen für schwere Lkw (C3).

Die neue obligatorische europäische Reifenkennzeichnung muss auf dem Reifen oder in der Verkaufsstelle für alle C1-, C2- und C3-Reifen angebracht werden, die ab dem 1. Mai 2021 hergestellt werden. Das Label gibt Auskunft über die Kraftstoffeffizienz, Umweltfreundlichkeit und Sicherheit des Reifens. Sie gibt auch die Leistung von Reifen an, die speziell für den Einsatz bei Schnee und Eis entwickelt wurden. Das Reifenlabel ermöglicht den Vergleich von Reifen und soll die Verwendung von sichereren, kraftstoffeffizienteren und leiseren Reifen fördern.

Auf dem Etikett sind jedoch nur 5 Leistungskriterien aufgeführt, während es 50 Leistungskriterien zur Bewertung der Qualität eines Reifens gibt. Beispiele sind: Verschleißfestigkeit (Kilometereffizienz), Bremsen auf trockener Fahrbahn, Traktion auf Schnee, Seitenhaftung auf Eis, Fahrzeuggeräusche, Handling und Aquaplaning.

Die fünf Leistungskriterien auf dem Reifenlabel

Das Reifenlabel gibt einen Wert (Klasse) für die folgenden fünf Kriterien an:

Kraftstoffeffizienz

5 Klassen von A (am wirtschaftlichsten) bis E (am wenigsten wirtschaftlich).

Der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs hängt von Faktoren wie Motortyp, Geschwindigkeit, Straßenbelag, Wetterbedingungen usw. ab. Der Rollwiderstand der Reifen ist für etwa 20 % des Kraftstoffverbrauchs verantwortlich. Weniger Kraftstoffverbrauch bedeutet geringere Kraftstoffkosten und weniger CO2-Emissionen.

Nassgriff

5 Klassen von A (kürzester Anhalteweg) bis E (längster Anhalteweg).

Die Haftung eines Reifens auf nasser Fahrbahn kann unter anderem aufgrund des Fahrzeugtyps, der Wetterbedingungen und des Profils variieren. Ein guter Griff ist wichtig für die Sicherheit.

Rollende Geräuschemission

3 Klassen des externen Rollgeräuschpegels, der gemessene Wert in dB.

Das externe Rollgeräusch ist das vom Reifen verursachte Verkehrsgeräusch. Neben dem Lärmpegel in Dezibel (dB) gibt das Piktogramm auch den Lärmpegel A, B oder C an.

Hinweis: Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen externem (außerhalb des Fahrzeugs) und internem (innerhalb des Fahrzeugs) Reifenrollgeräusch.

Grip auf Schnee

Bei Reifen mit dem Schneesymbol wird davon ausgegangen, dass sie die in der UNECE-Regelung Nr. 117 festgelegten Mindestwerte für den Schneehaftungsindex erfüllen und für den Einsatz bei schweren Schneeverhältnissen geeignet sind. Das Schneesymbol ist auf Winterreifen und vielen Ganzjahresreifen zu finden.


Grip auf Eis

Reifen mit dem Eissymbol erfüllen die Mindestwerte des Grip-Index und sind für den Einsatz bei sehr schweren Schnee- und Eisverhältnissen geeignet

Das Eis-Symbol ist vorerst nur auf Etiketten für Pkw-Reifen zu finden.

Reifen mit Eisgriff sind speziell für Fahrbahnen mit Eis und festgefahrenem Schnee konzipiert. Diese Reifen sollten nur bei sehr schwierigen Wetterbedingungen (z. B. bei niedrigen Temperaturen) verwendet werden. Die Verwendung von Reifen mit Eisgriff bei weniger strengen Witterungsbedingungen (z. B. bei Niederschlag oder höheren Temperaturen) kann zu Leistungseinbußen führen, insbesondere in Bezug auf Nasshaftung, Handling und Verschleiß.

Die EU verfügt über eine so genannte „Europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL)“. Ab dem 1. Mai 2021 können die Daten des Reifens (Etikett) in der Datenbank abgefragt werden. Das neue Reifenetikett wird auch einen QR-Code enthalten, mit dem die Daten aus dem Produktinformationsblatt gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2020/740 schließlich für jedermann zugänglich sein werden.

Unter Bezugnahme auf die bereits erwähnte europäische Verordnung (EU) 2020/740 betonen wir, dass es in erster Linie das Verhalten des Fahrers ist, das den Kraftstoffverbrauch und die Verkehrssicherheit bestimmt:

  • Umweltbewusstes Fahren kann den Kraftstoffverbrauch erheblich senken
  • Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft werden, um die Kraftstoffeffizienz und die Nasshaftung zu optimieren.
  • Strenge Einhaltung der Schleppabstände zu jeder Zeit

Diese Verordnung gilt nicht für:

  • Professionelle Off-Road-Reifen;
  • Reifen, die nur für Fahrzeuge bestimmt sind, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal zugelassen wurden;
  • Ersatzreifen des Typs T für den vorübergehenden Gebrauch;
  • Reifen der Geschwindigkeitsklasse unter 80 km/h; e) Reifen mit einem Felgennenndurchmesser von weniger als 254 mm oder mehr als 635 mm;
  • Reifen mit Traktionshilfen, wie z. B. Spikereifen;
  • Reifen, die nur für die Montage an Fahrzeugen bestimmt sind, die ausschließlich für Rennen vorgesehen sind
  • gebrauchte Reifen, es sei denn, diese Reifen wurden aus einem Drittland eingeführt. DE Amtsblatt der Europäischen Union L 177/6 5.6.2020

Quelle: Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates